SÜSS Medizintechnik GmbH, AT-4911 Tumeltsham, Fuchsleiten 3

(die unterstrichenen Bedingungen gelten nicht bei Verträgen, die dem Konsumentschutzgesetz unterliegen)

 

1.   Geltungsbereich, Vertragsabschluss, Allgemeines:

1.1.    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von SÜSS Medizintechnik GmbH (kurz SÜSS) getätigten Vertragsabschlüsse mit Kunden (auch für Bestellungen über den Online-Shop www.suessmed.com/suessmed-onlineshop). Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur dann, wenn deren Geltung schriftlich vereinbart wurde.

1.2.    Jede Bestellung des Kunden stellt ein Kaufangebot dar. Bei Bestellungen über den Online-Shop gibt der Kunde mit Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ ein verbindliches Kaufanbot ab. Die Bestätigung des Bestellungseingangs über den Online-Shop erfolgt mittels E-Mail an die angegeben Emailadresse des Kunden. Der Vertrag kommt erst nach Annahme durch SÜSS zustande. Die Annahme erfolgt durch Übermittlung einer Auftragsbestätigung oder durch Versand der Ware.

1.3.    Abbildungen im Online-Shop und in Werbematerialien gelten lediglich als Symbolbilder.

1.4.    Geringfügige oder sonstige für den Kunden zumutbare Änderungen der Vertragswaren gelten vorweg als genehmigt.

1.5.    Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets geistiges Eigentum von SÜSS; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.

 

2.   Preise

Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die von SÜSS angegebenen Preise/Kostenvoranschläge sind unverbindlich.

 

3.   Versandkosten, Lieferbedingungen, Montage:

3.1.    Die Preise beinhalten in der Regel keine Versand- und Lieferkosten. Bei Bestellung über den Online-Shop werden verschiedene Versand- und Lieferoptionen angeboten. Die Versandkosten richten sich nach der vereinbarten Versandart abhängig von Zielland (Zieladresse) und Inhalt der Bestellung. Für Transport und Zustellung werden die tatsächlich aufgewendeten Kosten und ein angemessener Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt.

3.2.    Eine Lieferfrist ist nur verbindlich, wenn SÜSS dies ausdrücklich schriftlich zusagt.

3.3.    SÜSS ist zur Teillieferung berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

3.4.    Die Ware ist bei Ablieferung auf Vollständigkeit zu überprüfen.

3.5.    Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass er oder eine Vertretungsperson die Lieferung übernimmt und ist zur Abnahme der vereinbarungsgemäß bereitgestellten Ware verpflichtet. Nimmt der Kunde die vertragsmäßig bereitgestellte Ware nicht wie vereinbart an oder scheitert die Zustellung (Annahmeverzug), ist SÜSS berechtigt vollständige Zahlung zu verlangen und die die Einlagerung der Ware (entweder bei SÜSS gegen eine Lagergebühr von 0,5% des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag oder bei einem dazu befugten Unternehmen) und allfällige Neuzustellung auf Kosten und Gefahr des Kunden vorzunehmen. Gleichzeitig ist SÜSS berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.

3.6.    Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen (technischen) Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen durchzuführen. Wird diese Verpflichtung nicht erfüllt, hat der Kunde alle daraus resultierenden Mehrkosten sowie frustrierte Kosten zu ersetzen. Bei Lieferung von (medizinischen Trainings-) Geräten muss der Abstellungsort besenrein sein. Ist dies nicht der Fall, ist SÜSS berechtigt entweder die Ware wieder mitzunehmen und auf Kosten des Kunden einzulagern oder auf Risiko und Gefahr des Kunden hin dort zu belassen. Für allenfalls auftretende Schäden wird in diesem Fall jegliche Haftung ausgeschlossen.

3.7.    Wurde vom Kunden die Aufstellung, Montage, Inbetriebnahme und/oder Geräteeinschulung beauftragt, hat der Kunde hierzu für die Zugänglichkeit zum Aufstellungsort, sowie für sämtliche zur ordnungsgemäßen Inbetriebnahme notwendigen Voraussetzungen zu sorgen. Bei mehrtägigen Montagen ist für die Aufbewahrung des Materials und der Werkzeuge auf Verlangen ein versperrbarer Raum kostenlos zur Verfügung zu stellen.

3.8.    Montage- sowie Schulungsarbeiten werden gesondert und nach tatsächlichem Zeitaufwand verrechnet.

 

4.   Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug:

4.1.    Die Zahlung von Bestellungen über den Online-Shop erfolgt per gewählter Zahlungsart.

4.2.    Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind Forderungen Zug um Zug gegen Übergabe an den Kunden der Ware bar zu bezahlen.

4.3.    Bei Zahlung auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag –sofern nicht anders vereinbart – binnen 5 Tagen ab Rechnungserhalt ohne Abzug zu bezahlen, und zwar so rechtzeitig, dass SÜSS an diesem Tag über die Zahlung verfügen kann.

4.4.    Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

4.5.    Bei Zahlungsverzug oder Hervorkommen solcher Umstände in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden, die die Forderung von SÜSS als nicht mehr ausreichend gesichert erscheinen lassen (Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Abweisung der Eröffnung mangels ausreichenden Vermögens, Bewilligung eines Exekutionsverfahrens wegen offener Zahlungsverpflichtung), ist SÜSS berechtigt, alle noch offenen Forderungen bei gleichzeitiger Einstellung jeder weiteren Lieferung sofort fällig zu stellen.

4.6.    Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit vereinbarten Teilzahlungen, treten allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Bei Zahlungsverzug ist SÜSS berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen zu verrechnen. Überdies hat der Kunde SÜSS sämtliche zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlichen, in einem angemessenen Verhältnis zur offenen Forderung stehenden Mahn- und Anwaltskosten zu ersetzen.

4.7.    Der Kunde verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung. Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückbehaltung des Rechnungsbetrages.

 

5.   Eigentumsvorbehalt:

5.1.    Alle Waren werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Sie bleiben bis zur vollständigen Zahlung der offenen Forderung Eigentum von SÜSS.

5.2.    Im Falle der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes ermächtigt der Kunde SÜSS schon jetzt, den Besitz der Ware ohne gerichtliche Zuhilfenahme zu entziehen und gewährt SÜSS zu diesem Zweck jederzeitigen freien Zutritt zur Ware.

5.3.    Der Kunde hat die Pflicht, während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes die Ware in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und SÜSS von allfälligen exekutiven Maßnahmen unverzüglich zu informieren.

5.4.    Der Kunde darf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr und solange er gegenüber SÜSS nicht in Verzug ist, veräußern. Dabei ist er verpflichtet, seinerseits Eigentumsvorbehalt mit dem Drittkäufer zu vereinbaren und tritt diesen schon jetzt an SÜSS ab. Die durch den Weiterverkauf der Ware entstehende Forderung gegen Dritte werden vom Kunden schon jetzt mit allen Nebenabreden bis zur Höhe der SÜSS zustehenden Kaufpreisforderung samt Zinsen und Kosten zahlungshalber an SÜSS abgetreten, wobei SÜSS berechtigt ist, die Abtretung der Forderung offenzulegen.

 

6.   Gewährleistung und Schadenersatz:

6.1.    Der Kunde hat bei sonstigem Anspruchsverlust jede Lieferung unverzüglich, jedenfalls aber vor Einbau oder Weiterverarbeitung, auf sichtbare Mängel zu überprüfen und festgestellte Mängel schriftlich in detaillierter Weise ebenso unverzüglich, spätestens binnen 10 Tagen, zu rügen. Auf die Einrede der mangelnden Rüge kann SÜSS sich im Streitfall auch dann berufen, wenn SÜSS sie außergerichtlich nicht erhoben haben.

6.2.    Verdeckte Mängel sind bei sonstigem Anspruchsverlust unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen, sofern die Rüge innerhalb der Gewährleistungsfrist erfolgt.

6.3.    SÜSS können Gewährleistungsansprüche nach seiner Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung erfüllen. Der Kunde verzichtet auf die Wandlung des Vertrages. Die Verbesserung erfolgt nach Wahl von SÜSS am Lieferort oder im Werk.

6.4.    Die Geltendmachung von Mängeln berechtigt den Kunden nicht zur Einrede des nicht erfüllten Vertrages und zur Änderung von Zahlungsbedingungen. Rückgriffsansprüche nach § 933b ABGB gegen SÜSS sind ausgeschlossen.

6.5.    Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Neuwaren 1 Jahr und bei Gebrauchtwaren 6 Monate ab Lieferung und beginnt mit dem Tag der Anlieferung der Waren an der vereinbarten Lieferadresse. Die Geltung von § 924 Satz 2 ABGB wird ausgeschlossen. Ersatzlieferungen oder Mängelbehebungen verlängern, hemmen oder unterbrechen die Gewährleistungsfrist nicht.

6.6.    Für Verbraucher gilt die gesetzliche Gewährleistung.

6.7.    Schadenersatzansprüche aus Sach- und Vermögensschäden gegenüber SÜSS sind ausgeschlossen, sofern SÜSS nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz trifft. Die Höhe der Schadenersatzansprüche ist mit dem Wert der gelieferten Ware (Teilware) beschränkt. Für reine Vermögensschäden haftet SÜSS nicht. Dies gilt auch für sämtliche vorvertraglichen Schutzbestimmungen, wie etwa Warnpflicht oder Aufklärungspflicht. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz hat der Kunde zu beweisen.

6.8.    Vor Anschluss oder Transport von EDV-technischen Produkten bzw. vor Installation von Computerprogrammen ist der Kunde verpflichtet, den auf der Computeranlage bereits bestehenden Datenbestand ausreichend zu sichern, andernfalls er für verlorengegangene Daten sowie für alle damit zusammenhängenden Schäden die Verantwortung zu tragen hat.

 

7.   Storno:

Im Falle eines unberechtigten Vertragsrücktrittes durch den Kunden oder eines vom Kunden verschuldeten berechtigten Vertragsrücktrittes von SÜSS, ist SÜSS berechtigt, entweder den erlittenen Schaden und entgangenen Gewinn oder einen pauschalierten Schadenersatz (Stornogebühr) von 25% der Bruttovertragssumme zu verlangen, ohne dass SÜSS dafür einen konkreten Schadensnachweis zu erbringen hat.

 

8.   Erfüllungsort und Gerichtsstand:

8.1.    Erfüllungsort für beide Teile ist A-4911 Tumeltsham, Für alle sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in A-4910 Ried im Innkreis zuständig.

8.2.    Anzuwenden ist ausschließlich österreichisches Recht. Die Geltung des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.

 

9.   Datenschutz und Widerrufsrecht für Verbraucher:

9.1.    Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass seine personenbezogenen Daten zu den in der Datenschutzerklärung (abrufbar unter: https://www.suessmed.com/datenschutz/) genannten Zwecken gespeichert und verarbeitet werden. Es wird auf die gesonderte Datenschutzerklärung verwiesen.

9.2.    Bei Bestellung über den Online-Shop oder bei Abgabe der Vertragserklärung in nicht von SÜSS für geschäftliche Zwecke dauernd benutzten Räumen, kann der Kunde von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Zu den Modalitäten der Ausübung des Rücktrittsrechtes wird auf die gesonderte Widerrufsbelehrung samt Muster-Widerrufsformular (abrufbar unter: www.suessmed.com/wp-content/uploads/2023/05/Widerrufsbelehrung-Suessmed.pdf) verwiesen.

 

Downloads:

Allgemeine Geschäftsbedingungen pdf Widerrufsbelehrung pdf

 


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